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Freitag 05. 11. 2021

Jahreshauptversammlung 2021 |
von Admin |
Liebe Vereinsmitglieder,
gemäß der gültigen Vereinssatzung lädt der Vorstand des JC-Klein-Krotzenburg 69 e.V. fristgerecht ein zur Jahreshauptversammlung 2021 Termin: Freitag, 10. Dezember 2021, 20:00 Uhr Ort: Dojo Klein-Krotzenburg TOP 1) Begrüßung / Bericht des Vorstandes 2) Verlesen / Genehmigung des letzten Protokolls 3) Bericht des Kassenwarts und des Kassenprüfers 4) Entlastung des Vorstandes 5) Neuwahl des Vorstandes 6) Beschlussfassung über schriftlich eingegangene Anträge 7) Verschiedenes Anträge sind bis 30. November 2021 schriftlich an den Vors. Werner Zeschik oder Vors. Michael Wich zu stellen. WICHTIGER HINWEIS: Die Versammlung findet unter der aktuellen geltenden Corona-Schutzverordnung ( 3G-Regel) statt. Das heißt, eine Teilnahme ist derzeit nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete erlaubt. Beste Grüße JUDO-CLUB Klein-Krotzenburg 69 e.V. Werner Zeschik Stauffenbergstr. 7 D-63533 Mainhausen Vorstand@judoclub-kleinkrotzenburg.de |
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Dienstag 31. 08. 2021

3G-Regel |
von Admin |
Liebes Vereinsmitglied,
ab kommenden Mittwoch sind unsere Übungsleiter angehalten, vor jeder Sport-Stunde zu kontrollieren, ob die 3G-Regel eingehalten wird. Das heißt im Klartext: Nur vollständig geimpfte, bereits Genesene (max. 6 Monate zurück liegend) und Negativ getestete Personen dürfen am Judo-Training teilnehmen. Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten (also auch die Radsporthalle) ist nur mit Negativnachweis (3G-Regel = Geimpft – Genesen – Getestet) gestattet. Seit Montag, 30.08.2021 sind auch Kinder ab 6 Jahren betroffen! Die Kinder werden die ersten 2 Wochen nach den Ferien in Schulen 3x die Woche getestet und am Montag ihr Corona-Testheft bekommen. Dieses wird bei uns akzeptiert. Wenn das Testheft noch nicht vorliegen sollte, akzeptieren wir auch eine andere Bescheinigung von der Schule. Schul-Schnelltests sind 72 Stunden gültig. Normale offizielle Schnelltests 24 Stunden und PCR-Tests 48 Stunden. Quelle: MKK.de Individual- und Mannschaftssport ist erlaubt, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. Bei einer Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ist der Zutritt zu den Innenräumen von Sportstätten nur Geimpften oder Genesenen sowie Personen mit einem aktuellen Negativnachweis gestattet. Ab einer Inzidenz von 100 gilt die Pflicht zum Negativnachweis (geimpft, getestet oder genesen) auch für die Außenflächen der Sportstätten. |
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